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DGUV V2: alternative Betreuung
alternative Betreuung
Bei dieser Option nehmen Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden die Aufgaben des Arbeitsschutzes selbst in die Hand. Eine verantwortliche Person des Unternehmens muss hierzu an Motivations- und Informationsmaßnahmen teilgenommen haben, sowie sich regelmäßig fortbilden. Selbstverständlich können kleinere Unternehmen unter 50 Mitarbeitenden sich auch für die reguläre Betreuung entscheiden.
Empfehlung zum Vorgehen
Basis ist wie in der regulären Betreuung die Gefährdungsbeurteilung, die vom Unternehmen selbst erstellt wird. Die verantwortliche Person kann sich dabei von Betriebsärzten oder Fachkräften für Arbeitssicherheit unterstützen lassen. Wir empfehlen dringend, diese Aufgabe an eine erfahrene Fachkraft für Arbeitssicherheit zu delegieren. So sparen Unternehmen wertvolle Zeit und schaffen Rechtssicherheit.
Step I
- Gefährdungsbeurteilungen erstellen
Step II
- Vorsorgekartei erstellen
Step III
- Einladung zur Vorsorge
- Vorsorge durch Betriebsarzt/in
Beginnen Sie mit der wichtigsten Maßnahme, der Gefährdungsbeurteilung:
Hierfür erhalten Sie oft von ihrer BG hervorragende Hilfsmittel. Damit bekommen Sie einen guten Überblick über Ihren Bedarf und bekommen ein Gefühl für das Thema Arbeitssicherheit. Dennoch bleibt dieser Schritt für Unerfahrene die größte Hürde. Lassen Sie sich von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit helfen, die wir Ihnen gerne zur Seite stellen.
Zeigen Sie uns Ihren Betrieb.
Auf einem gemeinsamen Rundgang lässt sich am besten klären, welche Risiken besondere Maßnahmen erforderlich machen und welche Vorsorgen unbedingt notwendig sind. Es ist sehr sinnvoll, diesen Rundgang gemeinsam mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit zu machen.
Veranlassen Sie die Vorsorgen
Nutzen Sie unsere Expertise und planen Sie die arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen, die wirklich gebraucht werden. Bieten Sie diese Ihrer Belegschaft rechtssicher mit unserer Hilfe an.
Fortführung der Betreuung
Die Grundlage für den Arbeitsschutz ist geschafft. In Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit können Sie sich ggf. um weitere Themen wie Brandschutz und den technischen Arbeitsschutz kümmern. Je nach Bedarf können Sie auch Unterweisungen, Schulungen oder weitere Begehungen beauftragen. Damit haben Sie wieder Zeit für Ihre Kunden.
Die Betreuung endet in der Regel nicht. Selbstverständlich können Sie sich bei allen Themen zu Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin jederzeit an Ihre bekannten Ansprechpartner:innen wenden. Analog zum Konzept der regulären Betreuungsform erhalten Sie zwei Betreuungsentitäten parallel:
kostengünstige Bereitschaftspauschale
- fairer jährlicher Pauschalbetrag
- Beratung zu allgemeinen Anfragen
- Hilfe bei der Arbeitsschutzorganisation
- Dokumentation und Erfüllung von Meldepflichten
- jährlich aktuelle Bestellungsurkunde für Behörden und BG
spezifische Betreuung nach Preisliste
- arbeitsmedizinische Vorsorge
- Begehungen von Arbeitsplätzen
- Gesundheitsförderung und Impfen
- Maßnahmen nach Mutterschutzgesetz
- Maßnahmen nach Jugendarbeitsschutzgesetz
- Eignungsuntersuchungen
- Wiedereingliederung